HÖRSYSTEME

Die Versorgung mit einem Hörsystem ist eine ganz individuelle Sache. Nicht nur Fachkompetenz und Erfahrung, sondern auch Einfühlungsvermögen und Sensibilität sind hier sehr wichtig. Unsere Zusammenarbeit mit den führenden Herstellern ermöglicht Ihnen eine große Auswahl an verschiedenen Techniken und Designs. Für Ihr erstes Hörgerät benötigen sie die Verordnung von Ihrem HNO Arzt. Bei uns erhalten Sie die nötigen Unterlagen für Ihren Arztbesuch. Wenn sie bereits Hörgeräte haben, dann steht Ihnen nach 6 Jahren wieder der Anteil Ihrer Krankenkasse zu. Dafür benötigen sie keine Verordnung von Ihrem HNO Arzt. Wir erledigen die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse für Sie.  Unsere Hörgeräteabteilung ist Rollstuhl und Behindertengerecht und im Notfall kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.